Ist für die Abbuchungsermächtigung bei Teilnahme an der Schulbuchausleihe nicht eine schriftlich unterzeichnete Erklärung notwendig? 22. Januar 2026 09:37 Aktualisiert Nein. Die Bestätigung im Internetportal ist derzeit ausreichend. Verwandte Beiträge Wann und wie melde ich mich zur Ausleihe gegen Gebühr an? 2. Das Schulportal Muss ich Schadensersatz leisten, wenn die Bücher bei der Rückgabe leichte Gebrauchsspuren haben? Ist eine Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr auch ohne Bankkonto möglich? Muss man sich jedes Jahr neu für die Schulbuchausleihe anmelden?