Die Aufgaben der Schulen nach § 6 und § 7 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln sind die:
- Information der Eltern
- Prüfung der Schülerdaten
- Erstellung klassenbezogener Schulbuchlisten
- Zuordnung von Schülerinnen und Schülern zu Lerngruppen
- Bestellung der Lernmittel im Einvernehmen mit dem Schulträger