Jede Schule führt Schülerlisten und verfügt damit über die personenbezogenen Daten ihrer Schülerinnen und Schüler, die auch für Zwecke der Schulbuchausleihe relevant sind. Dazu gehören
· Name,
· Vorname,
· Geburtsdatum,
· Zugehörigkeit zu einer Jahrgangs-/Klassenstufe,
· Zugehörigkeit zu Lerngruppen.
Diese Daten müssen bei der Anmeldung erhoben und während der gesamten Dauer des Schulbesuchs aktuell gehalten werden.
Sie müssen auch dem Schulträger zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen der Schulbuchausleihe zur Verfügung stehen.