Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Lernmittelfreiheit ist der Schulträger der Schule, die Ihr Kind in dem Schuljahr besucht oder besuchen wird, für das der Antrag gestellt wird.
Wer Schulträger dieser Schule ist, erfahren Sie in der Schule. In der Regel handelt es sich dabei bei öffentlichen Schulen um eine Stadt, einen Landkreis oder eine Verbandsgemeinde.