Wenn die Gründe für die Verspätung des Antrags nicht durch Sie zu vertreten sind, kann der Schulträger Ihren Antrag auch nach dem 15. März noch entgegennehmen. Bei einem Umzug können Sie den Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit zeitnah zur Anmeldung Ihres Kindes an der neuen Schule stellen, in der Regel bitte innerhalb von 14 Tagen nach der erfolgten Anmeldung.