Sie erhalten rechtzeitig vor dem vom Schulträger festgelegten Rücknahmetermin einen Rücknahmeschein der Sie darüber informiert, welche Lehrwerke zurückzugeben sind.
Beachten Sie bitte:
Der Rücknahmeschein dient lediglich der Information und ist unverbindlich, da die Schule im Einzelfall nach Erstellung dieses Scheines eventuell notwendige Änderungen an der Schulbuchliste durchführen muss, die unter Umständen dazu führen, dass die aufgeführten Exemplare einer anderen Kategorie
zugeordnet wurden.
Das bedeutet für Sie: Erst am Tag der Rückgabe steht fest, welche Exemplare zurückzugeben sind und welche Exemplare im nächsten Schuljahr weiterverwendet werden. Alle Arbeitshefte verbleiben in Schülerhand, auch mehrjährige Arbeitshefte. Aus den genannten Gründen erhebt der Rücknahmeschein keinen Anspruch auf Vollständigkeit.