Man unterscheidet in Rheinland-Pfalz zwischen der entgeltlichen und der unentgeltlichen Schulbuchausleihe, auch Lernmittelfreiheit genannt.
Die Lernmittelfreiheit kann auf einen Antrag hin gewährt werden. Betroffenen Schülerinnen und Schülern werden alle notwendigen Schulbücher, Arbeitshefte und ergänzende Druckschriften kostenfrei zur Verfügung gestellt.