Man unterscheidet in Rheinland-Pfalz zwischen der entgeltlichen und der unentgeltlichen Schulbuchausleihe, auch Lernmittelfreiheit genannt.
Während für Gewährung von Lernmittelfreiheit bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, ist die Teilnahme am entgeltlichen Ausleihverfahren für jede Person in RLP möglich.
In dieser Form der Ausleihe werden den Schülerinnen und Schülern die von der Schule für das jeweilige Schuljahr vorgesehenen Schulbücher gegen ein Leihentgelt zur Verfügung gestellt. Diese müssen am Ende des jeweiligen Schuljahres in der Regel zurückgegeben werden. Hier gelten Ausnahmen.