Das ist korrekt. Der Freischaltcode eines Kindes bleibt über ein Schuljahr hinweg unverändert, auch wenn die Schule oder gar der Schulträger gewechselt wird. Somit kann sichergestellt werden, dass Veränderungen an den Schulbuchlisten nicht verloren gehen und bereits eingetragene Teilnahmen an der entgeltlichen Ausleihe oder gewährte Lernmittelfreiheiten im System erhalten bleiben.
Sollte Ihr Kind während des laufenden Schuljahres die Schule wechseln, teilen Sie der neuen Schule bitte den bereits bekannten Freischaltcode der ursprünglichen Schule mit. Dies erleichtert allen Beteiligten die weiteren Arbeitsschritte.
Sollten Sie von der neuen Schule einen neuen, anderslautenden Freischaltcode erhalten als der, den Sie bisher kannten, ist bei der Übernahme der Schülerdaten ein Fehler unterlaufen, der von der neuen Schule korrigiert werden muss. Bitte weisen Sie die Schule rechtzeitig auf diesen Umstand hin!