Grundsätzlich sind alle Schulträger bemüht, nach der Massenrücknahme des abgelaufenen Schuljahres nur solche Lehrwerke wieder in Umlauf zu bringen, deren Zustand eine Ausgabe auch rechtfertigt. In Einzelfällen kann es jedoch dazu kommen, das Sie ein Lehrwerk erhalten, bei dem eventuelle Beschädigungen während der Rücknahme- und Paketierungsphase nicht bemerkt wurden. Dies ist bei der großen Menge an zu kontrollierenden Büchern leider nicht zu verhindern.
Nachdem Sie das von Ihnen bestellte Lernmittelpaket erhalten haben, sollten Sie daher alle Lehrwerke auf deren Zustand kontrollieren. Wenn Sie feststellen, dass ein Lehrwerk in einem nicht verwendbaren Zustand an Sie ausgegeben wurde, dokumentieren Sie bitte die zu reklamierenden Beschädigungen und setzen sich umgehend mit dem Schulträger der Schule Ihres Kindes oder alternativ mit dem Schulsekretariat in Verbindung. Dies ist insbesondere für die Vermeidung einer ungerechtfertigten Schadensersatzforderung Ihnen gegenüber wichtig.
Gemeinsam mit dem Schulträger kann dann geklärt werden, wie der Austausch des Lehrwerkes durchgeführt werden kann.