In bestimmten Fällen kann es sein, dass die Schulbuchliste im Elternportal keine Lernmittel enthält, die Sie gegen Gebühr ausleihen können.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Schulbuchliste für Ihr Kind nur aus Lernmitteln besteht, die kein Gegenstand der entgeltlichen Ausleihe sind, wie z.B. Arbeitsheften.
Denkbar ist auch, dass die Zuordnung der sogenannten Lerngruppen zum Zeitpunkt, an dem Sie die Schulbuchliste angezeigt bekommen, noch nicht vollständig von der Schule abgeschlossen worden ist.
Verantwortlich für den Inhalt der Schulbuchliste ist die jeweilige Schule. Insofern wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Listen im Portal keine Gewähr übernommen.
Nachfragen zur Schulbuchliste bitten wir Sie an die jeweilige Schule Ihres Kindes zu richten.