Zunächst sollten Sie eindeutig klären, welchen Bildungsgang Ihr Kind besucht oder besuchen wird. Falls dies ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II sein sollte, können Sie an der Schulbuchausleihe teilnehmen.