Ja, das ist möglich. Falls Sie einen Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit stellen möchten, stellen Sie diesen bitte bis 15. März bei dem Schulträger der Schule, die Ihr Kind voraussichtlich im kommenden Schuljahr besuchen wird. Sollte Ihr Kind letztendlich eine andere Schule in Rheinland-Pfalz besuchen, die ebenfalls an der Schulbuchausleihe teilnimmt, gilt Ihre Bewilligung für die Lernmittelfreiheit auch für diese Schule.
Wenn Sie an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen möchten, können Sie sich mit dem Freischaltcode, den Sie von der Schule im Monat Mai erhalten, im Elternportal dafür anmelden und eine Lernmittelbestellung abgeben. Sollte Ihr Kind dann vor Schuljahresbeginn die Schule wechseln, ändert sich die Schulbuchliste Ihres Kindes und Sie erhalten das Lernmittelpaket der neuen Schule zum Schuljahresbeginn. Über die Änderung der Schulbuchliste werden Sie per E-Mail informiert.
Sollten Sie das Lernmittelpaket der neuen Schule nicht benötigen und Ihre Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr stornieren wollen, haben Sie dazu ab Erhalt der oben erwähnten E-Mail 14 Tage Zeit. Die Bestellung können Sie in Ihrem Benutzerkonto stornieren.