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  1. Schulbuchausleihe RLP
  2. Inhalte für Eltern
  3. Grundsätzliches

Grundsätzliches

  • Was ist die Schulbuchausleihe?
  • Bin ich zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe verpflichtet?
  • Muss man sich jedes Jahr neu für die Schulbuchausleihe anmelden?
  • Mein Kind besucht die berufsbildende Schule oder wird im kommenden Schuljahr eine berufsbildende Schule besuchen. Wie erfahre ich, ob diese Schule in die Schulbuchausleihe einbezogen ist?
  • Es steht noch nicht fest, welche Schule mein Kind im kommenden Schuljahr besuchen wird. Kann ich mich trotzdem für die Schulbuchausleihe anmelden?
  • Mein Kind wird im kommenden Schuljahr eine von der Schulbuchausleihe betroffene Schulart oder einen von der Schulbuchausleihe betroffenen Bildungsgang besuchen. Ich habe bisher die Lernmittel selbst gekauft. Was ändert sich für mich?
  • Sind Schulen dazu verpflichtet, Eltern von Schülerinnen und Schülern, die nicht an der Schulbuchausleihe teilnehmen, über die im Unterricht des folgenden Schuljahresbenötigten Lernmittel zur informieren, z.B. in Form eine Schulbuchliste?
  • Wer ist während des Schuljahres für die Ausleihe verantwortlich falls mein Kind die Schule oder einen Kurs wechselt und andere Bücher braucht? An wen muss ich mich wenden?
  • Wie wird die Lernmittelfreiheit an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr gewährt?
Schulbuchausleihe RLP Pädagogisches Landesinstitut RLP Ministerium für Bildung