Schulen haben eine Informationspflicht gegenüber den Eltern. Aus diesem Grund müssen Schulen den Eltern die benötigten Informationen über die im folgenden Schuljahr benötigten Lernmittel rechtzeitig zur Verfügung stellen. Es genügt kein Verweis auf die Einsehbarkeit der benötigten Lernmittel im Benutzerkonto der Schulbuchausleihe, da es keine Pflicht zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe gibt. Die Informationen sind, wie zuvor auch, in geeigneter Form den Eltern zu übermitteln, z. B. durch das Austeilen von Schulbuchlisten oder deren Veröffentlichung auf der Homepage der Schule.