Sollte die Gefahr bestehen, dass Ihr Kind nicht versetzt wird, können Sie sich dennoch für die Schulbuchausleihe anmelden (sowohl für die Ausleihe gegen Gebühr als auch für die Lernmittelfreiheit). Falls Ihr Kind nicht versetzt wird, ändert sich der Inhalt des Ausleihpakets, das Sie zum Schuljahresbeginn erhalten. Bei einer vorliegenden Bestellung für die Ausleihe gegen Gebühr werden Sie darüber per E-Mail informiert.
Falls eine Teilnahme an der Schulbuchausleihe im vergangenen Schuljahr erfolgt ist, sind im Falle einer Nichtversetzung alle Lernmittel zunächst am Schuljahresende zurückzugeben. Zu Beginn des folgenden Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler die benötigten Lernmittel dann im Paket, falls eine erneute Teilnahme an der Schulbuchausleihe erfolgt.