Ausgeliehen werden Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften, die von der Schule nicht länger als drei Schuljahre zur Nutzung vorgesehen sind.
Die Ausleihe eines Schulbuches schließt auch die dazu gehörenden Softwareprodukte ein, einschließlich der notwendigen Online-Zugangsdaten. Die Datenträger dürfen nicht kopiert werden.
Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften, die vier Jahre oder länger genutzt werden sowie ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte werden nicht im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr, sondern nur bei Gewährung von Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Ausleihe gegen Gebühr müssen ergänzende Druckschriften wie Arbeits- und Übungshefte hefte selbst kaufen.
Sonstige ergänzende Materialien wie zeitweilig eingesetzte Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Taschenrechner, Schreib- und Zeichenmaterial müssen von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Schulbuchausleihe selbst gekauft werden.