Wer an der Lernmittelfreiheit teilnimmt, erhält ein „Paket“, das grundsätzlich alle Lernmittel enthält, die für die Schülerin oder den Schüler für das betreffende Schuljahr notwendig sind.
Wer an der Ausleihe gegen Gebühr teilnimmt, erhält ein "Paket", das grundsätzlich alle Schulbücher enthält, die für die Schülerin oder den Schüler für das betreffende Schuljahr notwendig sind.
Bitte beachten Sie:
a) Ein Lernmittel, das bereits im vergangenen Schuljahr im Rahmen der Schulbuchausleihe ausgeliehen wurde und im darauf folgenden Schuljahr weiter verwendet wird, ist nicht im Paket zum Schuljahresbeginn des Folgejahres enthalten. Es befindet sich ja bereits bei der Schülerin oder dem Schüler und verbleibt dort auch über die Sommerferien, wenn es im nachfolgenden Schuljahr laut Schulbuchliste der Schule benötigt wird. Auch für dieses Lernmittel ist eine anteilige Leihgebühr zu entrichten.
b) Lernmittel, die vor Einführung der Schulbuchausleihe von allen Schülerinnen und Schülern der Schule anzuschaffen waren, sind ebenfalls nicht im Paket enthalten. Ausnahme: Eine Schülerin oder ein Schüler hat einen Schulwechsel vollzogen und ist erst ab dem aktuellen oder folgenden Schuljahr an der Schule. Dann sind auch solche Lernmittel im Ausleihpaket enthalten.
c) Falls im vergangenen Schuljahr auf die Teilnahme an der Schulbuchausleihe verzichtet wurde, werden die ggf. selbst angeschafften Lernmittel bei der Erstellung des Ausleihpakets jedoch nicht berücksichtigt. Im Paket sind dann alle Lernmittel enthalten, die laut Schulbuchliste der Schule im folgenden Schuljahr benötigt werden – außer den unter b) genannten Lernmitteln.
Einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden. Ergänzende Lernmittel wie Arbeits- und Übungshefte, in denen Eintragungen von den Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden, können nicht im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr ausgeliehen und müssen von den Eltern selbst beschafft werden. Ausgenommen sind Eltern, deren Antrag auf Lernmittelfreiheit bewilligt wurde.