Dürfen im Falle eines Schulwechsels auch während des Schuljahres noch Schülerinnen und Schüler für die Schulbuchausleihe angemeldet werden, obwohl diese an der ehemaligen Schule keinen Gebrauch von der Schulbuchausleihe gemacht haben?
Aktualisiert
Ja. In diesem Fall ist auch das Leihentgelt für die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe zu entrichten.