Zum sorgfältigen Umgang mit dem ausgeliehenen Lernmittel gehört auch, dass das Etikett mit dem Exemplarbarcode unbeschädigt bleibt und nicht entfernt wird. Der Schulträger kann die Rücknahme eines Lernmittels ohne Exemplarbarcode-Etikett verweigern, da er in einem solchen Fall nicht mehr zweifelsfrei feststellen könnte, ob es sich tatsächlich um das an Sie ausgeliehene Lernmittel handelt.