Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler im kommenden Schuljahr weiter an der Schulbuchausleihe teil, so verbleiben die Lernmittel, die im darauffolgenden Schuljahr benötigt werden, über die Sommerferien bei der Schülerin oder dem Schüler. Sie werden am Ende der Nutzungsdauer zurückgegeben oder falls die Nutzungsdauer unterbrochen wird. Im Beispiel wären die Bücher zum Schuljahresende der Klassenstufe 8 zurückzugeben. Sie werden dann zum Schuljahresbeginn der Klassenstufe 10 wieder an die Schülerin oder den Schüler ausgegeben.