Der Schulträger der Schule ist für die Rücknahme der Lernmittelpakete zuständig. Vor der Rücknahme werden Sie durch den Schulträger über die zurückzugebenden Lernmittel sowie über den Ort und den Zeitpunkt der Rücknahme informiert.
Der Schulträger der Schule ist für die Rücknahme der Lernmittelpakete zuständig. Vor der Rücknahme werden Sie durch den Schulträger über die zurückzugebenden Lernmittel sowie über den Ort und den Zeitpunkt der Rücknahme informiert.